Freitag, 25. November 2011

Tandemsprünge nach einer Pause von 90 Tagen

Zum Take-off jedweder Saison ist ein Rat auf die 90-Tage-Regel sicher passend,

aus diesem Grund auch von unserer Seite ein Verweis auf die 90-Tage-Regel mit Bezug auf der Mitnahme von Springern in Luftfahrzeugen, an dieser Stelle für den Bereich Fallschirmspringen, beziehungsweise die Tandemsprünge.

Die "90-Tage-Regel" beruht auf dem § 122 LuftPersV Abs. 1 ("Flugerfahrung
der Luftfahrzeugführer bei Mitnahme von Fluggästen")

und sagt zusammengefasst aus, dass ein Luftsportgeräteführer ein Luftfahrzeug mit Gästen an Bord nur lenken darf, wenn in den vergangenen 90 Tagen mindestens 3 Sprünge mit jenem Luftsportgerät absolviert wurden.

Das betrifft somit direkt, die unter den Luftfahrzeugen summarischen Fallschirme und zielt direkt auf Tandemsprünge ab.

Sind in den vergangenen neunzig Tagen keine 3 jumps absolviert worden, so muss der Sprungfallschirmführer minimal 10 Fallschirmsprünge zeigen, ehe er den ersten Tandemsprung zur "Passagierbeförderung" durchführen darf.

Wer folglich in den vergangenen drei Monaten keine 3 Tandemsprünge belegen kann, muss vor dem nächsten Tandemsprung zuerst zehn Solo-Absprünge durchführen.

Es existiert andererseits auch eine andere Möglichkeit, Tandemsprünge ohne den Beleg der zehn Fallschirmsprünge erbringen zu müssen.

Selbige besteht aus einer radikalen Überprüfung des hypothetischen und tatsächlichen Kennens mit Hilfe eines Tandemexaminer, die in dasjenige Sprungbuch einzutragen ist.

Dazu kommt, daß 3 Fallschirm Tandemsprung mit einem versierten Tandemmaster, jener keineswegs unter die neunzig-Tage-Regel fällt, durchgeführt werden müssen.

Die Verantwortung für die Einhaltung dieses Werk liegt bei jedem Tandemmaster selber.

Wir weisen dennoch darauf hin, dass es im Schadensfall, wenn Sie Vereinstandemmaster sind, dem gesamten Club, besonders aber Ihrem Vereinsvorsitzenden in seiner Funktionalität als Luftfrachtführer, schadet, wenn diese Regel nicht eingehalten wurde.

Auch wenn Unfälle und Nachfolgeschäden äußerst exotisch geworden sind, raten wir zur Kontrolle mit Bezug auf der Compliance der 90-Tage-Regel.